Teufelsbrut Medien

Lady Di haben sie in den Tod getrieben, bei Fräulein Kampusch haben sie versagt und von Josef F. werden sie manipuliert....
















Wo sind die Grenzen der Berichterstattung- eine Frage mit der sich der Standard heute beschäftigt. Im Montagsgespräch mit Sonja Wohlatz, Psychotherapeutin und Leiterin der Beratungsstelle Tamar wird über dieses Thema diskutiert. (Photos: re:BBC, li:N24.de)

Die Opferschutz soll von den Medien selbst geregelt werden, quasi eine "Selbstbeschränkung der Medien"- so Wohlatz


Und jetzt kommts...so behauptet Wohlatz: "Die Opfer bekommen in einem Gerichtsverfahren höchstens einmal recht." Genau das wäre im Fall Grasser auch passiert. Karl-Heinz Grasser klagte ein Medium weil es ihn und seine Frau Fiona beim Küssen abbildete. Dasselbe sei Natascha Kampusch passiert- der einzige Unterschied: Grassers Klage wurde nicht abewiesen.
Wohlatz findet das "unbeschreiblich".


OK, gehn wir dem einmal auf den Grund: Der zu dieser Zeit noch amtierende Finanzminister KHGrasser klagte "News" weil das Magazin ihn und seine Frau bei Zärtlichkeiten abbildete..KHG war stinksauer: „weil man mir in völlig niveauloser Weise in mein Privatleben eingegriffen hat“, so der Minister. Angeblich war er nicht mit der Veröffentlichung der Fotos einverstanden.

"Karl-Heinz Grasser sei zwar „eine Person des öffentlichen Lebens, die sich hoher medialer Beliebtheit erfreut“. Er habe in der Vergangenheit von sich aus freiwillig Dinge aus seinem Privatleben preisgegeben. Doch es gebe Grenzen, die im gegenständlichen Fall überschritten wurden. Das stellte Richter Friedrich Forsthuber in der Urteilsbegründung klar.

Die inkriminierten „Schmuse-Bilder“ stünden nicht in Zusammenhang mit dem öffentlichen Leben: „Der Umstand, ob eine Person des öffentlichen Lebens allfällig zweigleisig fährt, wie sie eine Beziehung beendet und eine neue eingeht, ist grundsätzlich keine Frage, die die Öffentlichkeit zu interessieren hat.“ (www.vienna.at)

"News" musste 7000€ zahlen

Fall Kampusch: Wegen dem Bild dieser Schlagzeile, klagte Natascha Kampusch die Gratiszeitung "Heute", die Klage wurde abgewiesen, Begründung:
"Keine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs"

Hier sieht Frau Wohlatz die Ungerechtigkeit!

Die rechtliche Begründung dieser Causa ist: Die Rechtslage hat sich verändert "
Ereignisse in Lokalen, auf der Straße zählten nicht zum höchstpersönlichen Lebensbereich"
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Über den Fall Josef F. meint die Psychologin: "Er hat zwar keinen direkten Zugriff auf sie, aber seine Macht ist nicht gebrochen. Es könne sein, dass Josef F. gezielt Informationen preisgebe und so die Medien manipuliere."

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